Gefahr im Spielzeug |
| Thema-Gesundheit |
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Erst vor kurzem ging wieder eine große Welle durch die Medienlandschaft: wieder stellt sich die Frage, wie gefährlich manche Spielzeuge für Kinder sind. Diese werden häufig mit gefährlichen Chemikalien verarbeitet, die in vielen Produkten EU weit bereits verboten sind. Jedoch gehören Spielzeuge für Kinder nicht zu diesen Produktgruppen und werden weiterhin ohne Probleme eingeführt und überall verkauft. empfehlenswertes Babyspielzeug in unserer Produktsuche Der Fall von Mattel liegt schon einige Jahre zurück, im Sommer 2007 musste der Hersteller von Spielzeug für Kinder 18 Millionen Produkte wegen Sicherheitsmängel zurück rufen. Auch hier waren Belastungen mit schädlichen Substanzen entdeckt worden oder aber es gab Kleinteile die verschluckt werden konnten. Doch bis heute hat sich die Lage nicht deutlich gebessert, so ein aktueller Test der deutschen Stiftung Warentest. 50 Spielsachen für Kleinkinder wurden getestet, von denen 80 Prozent als gefährlich eingestuft wurden. Hier wurden wieder Belastungen durch Chemikalien diagnostiziert, oder aber es gab Mängel in der Verarbeitung. Vor allem eine Lösung machte hier auf sich aufmerksam, das polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoff, welches als sehr gefährlich gilt.Weder in der EU noch in Deutschland gibt es ein einheitliches Verbot für die Konzentration der erwähnten Chemikalie. Einheitliche Grenzwerte oder Verbote, die den Verkauf unterbinden würden sind durchaus seit längerem ein wichtiges Thema in der EU, doch bis heute gibt es noch keine verbindlichen Angaben. Dabei ist eine Obergrenze für das polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoff in manchen Produktsparten schon seit längerem gültig. So zum Beispiel in Autoreifen. Hier darf nur 1 Milligramm pro Kilogramm Autoreifen vorliegen. Eine Vorschrift für die Produktgruppe, zu der auch Spielwaren gehören, existiert bis heute noch nicht. Eine maximale Konzentration von 100 Milligramm (ein Hundertfaches des Grenzwertes für Autoreifen) pro Kilogramm ist die einzige Obergrenze, da diese allgemeingültig ist. Hersteller brauchen also keine rechtlichen Folgen fürchten, sollte deren Spielzeug mit ungesunden Werten verkauft werden.
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